Haftungshinweise

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Grund­sätz­li­che Haf­tung für alle Transporte

Gesetz­li­che Grund­la­ge der Haf­tungs­re­ge­lung ist das Han­dels­ge­setz­buch (HGB), vier­ter Abschnitt, teil­wei­se in Ver­bin­dung mit dem Güter­kraft­ver­kehrs­ge­setz (GüKG) § 7a für alle Güter,- Möbel- und Umzugs­trans­por­te sowie für Kurierfahrten.

Danach haf­tet HANSETRANS gegen­über dem Auf­trag­ge­ber für alle durch HANSETRANS an Trans­port­un­ter­neh­mer (Fracht­füh­rer) ver­ge­be­nen Trans­port­auf­trä­ge gem. § 425 HGB für die Schä­den, die durch Ver­lust oder Beschä­di­gung des Gutes in der Zeit von der Über­nah­me zur Beför­de­rung bis zur Ablie­fe­rung oder durch Über­schrei­tung der Lie­fer­fris­ten entstehen.

Im Güter­trans­port sowie bei Kurier­fahr­ten ist gem. § 431 HGB die durch HANSETRANS zu leis­ten­de Ent­schä­di­gung wegen Ver­lust oder Beschä­di­gung der gesam­ten Sen­dung auf einen Betrag von 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­ten (SZR) für jedes Kilo­gramm des Roh­ge­wich­tes der Gesamt­sen­dung, wenn die gesam­te Sen­dung ent­wer­tet ist oder nur eines ent­wer­te­ten Teils der Sen­dung, wenn nur ein Teil der Sen­dung ent­wer­tet ist, begrenzt.

 

Spe­zi­fi­sche Haf­tungs­be­gren­zung für den Gütertransport

Im Regel­fall gilt der gesetz­li­che Haf­tungs­höchst­be­trag von 8,33 SZR je Kilo­gramm Roh­ge­wicht des ent­wer­te­ten Teils einer Sen­dung bzw. der ent­wer­te­ten Gesamt­sen­dung. Dies ent­spricht abhän­gig vom jewei­li­gen Tages­kurs ca. Euro 10,00 je Kilogramm.

Bie­tet Ihnen die gesetz­li­che Höchst­haf­tung kei­nen aus­rei­chen­den Schutz, kann eine zusätz­li­che Trans­port­ver­si­che­rung auf Grund­la­ge einer schrift­lich ein­zu­rei­chen­den Wert­de­kla­ra­ti­on abge­schlos­sen wer­den. Die Prä­mie wird in Abhän­gig­keit vom jewei­li­gen Waren­wert ermit­telt und zzgl. gül­ti­ger Ver­si­che­rungs­steu­er berech­net. Die Ver­si­che­rung ist nur für den jeweils beauf­trag­ten Trans­port gültig.

Bei Fra­gen spre­chen Sie uns bit­te an.

Für grenz­über­schrei­ten­de Trans­por­te ist die Haf­tung gemäß inter­na­tio­na­ler Abkom­men (CMR) ein­heit­lich auf 8,33 SZR je kg begrenzt.

 

Spe­zi­fi­sche Haf­tungs­be­gren­zung für Kurierfahrten

Für inner­deut­sche Beför­de­run­gen besteht Haf­tung für Ver­lust oder Beschä­di­gung des Gutes über die gesetz­li­chen Gren­zen hin­aus gem. nach­fol­gen­der Staffel:

bis zu 300 kg mit 40 SZR bzw. ca. Euro 50,00 je kg Rohgewicht
von 301 bis 600 kg mit 20 SZR bzw. Euro ca. 25,00 je kg Rohgewicht
von 601 bis 1000 kg mit 10 SZR bzw. ca. Euro 13,00 je kg Rohgewicht
der Sen­dung oder ihres beschä­dig­ten Tei­les, im Höchst­fall jedoch nur mit bis zu max. Euro 15.000,00 je Schadensfall.

Ab einem Roh­ge­wicht von über 1.000 kg gilt die gesetz­li­che Haf­tung von 8,33 SZR.

Bie­tet Ihnen die gesetz­li­che Höchst­haf­tung kei­nen aus­rei­chen­den Schutz, kann eine zusätz­li­che Trans­port­ver­si­che­rung auf Grund­la­ge einer schrift­lich ein­zu­rei­chen­den Wert­de­kla­ra­ti­on abge­schlos­sen wer­den. Die Prä­mie wird in Abhän­gig­keit vom jewei­li­gen Waren­wert ermit­telt und zzgl. gül­ti­ger Ver­si­che­rungs­steu­er berech­net. Die Ver­si­che­rung ist nur für den jeweils beauf­trag­ten Trans­port gültig.

Bei Fra­gen spre­chen Sie uns bit­te an.

 

Haf­tungs­be­gren­zung für Umzugstransporte

Die Haf­tung der HANSETRANS ist bei Umzugs­trans­por­ten gem. § 451 e HGB auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubik­me­ter Lade­raum, der zur Erfül­lung des Ver­tra­ges benö­tigt wird, beschränkt.

Über die Mög­lich­kei­ten, eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung gegen Ent­gelt zu ver­ein­ba­ren bzw. eine Trans­port­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, infor­mie­ren wir Sie ger­ne. Bit­te spre­chen Sie uns an.