Grundsätzliche Haftung für alle Transporte
Gesetzliche Grundlage der Haftungsregelung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt, teilweise in Verbindung mit dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 7a für alle Güter,- Möbel- und Umzugstransporte sowie für Kurierfahrten.
Danach haftet HANSETRANS gegenüber dem Auftraggeber für alle durch HANSETRANS an Transportunternehmer (Frachtführer) vergebenen Transportaufträge gem. § 425 HGB für die Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen.
Im Gütertransport sowie bei Kurierfahrten ist gem. § 431 HGB die durch HANSETRANS zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.
Spezifische Haftungsbegrenzung für den Gütertransport
Im Regelfall gilt der gesetzliche Haftungshöchstbetrag von 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht des entwerteten Teils einer Sendung bzw. der entwerteten Gesamtsendung. Dies entspricht abhängig vom jeweiligen Tageskurs ca. Euro 10,00 je Kilogramm.
Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Für grenzüberschreitende Transporte ist die Haftung gemäß internationaler Abkommen (CMR) einheitlich auf 8,33 SZR je kg begrenzt.
Spezifische Haftungsbegrenzung für Kurierfahrten
Für innerdeutsche Beförderungen besteht Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes über die gesetzlichen Grenzen hinaus gem. nachfolgender Staffel:
bis zu 300 kg mit 40 SZR bzw. ca. Euro 50,00 je kg Rohgewicht
von 301 bis 600 kg mit 20 SZR bzw. Euro ca. 25,00 je kg Rohgewicht
von 601 bis 1000 kg mit 10 SZR bzw. ca. Euro 13,00 je kg Rohgewicht
der Sendung oder ihres beschädigten Teiles, im Höchstfall jedoch nur mit bis zu max. Euro 15.000,00 je Schadensfall.
Ab einem Rohgewicht von über 1.000 kg gilt die gesetzliche Haftung von 8,33 SZR.
Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Haftungsbegrenzung für Umzugstransporte
Die Haftung der HANSETRANS ist bei Umzugstransporten gem. § 451 e HGB auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
Über die Möglichkeiten, eine weitergehende Haftung gegen Entgelt zu vereinbaren bzw. eine Transportversicherung abzuschließen, informieren wir Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an.